- Das Landjahr
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Hier finden Sie
die Abschrift einer originalen Informationsbroschüre über das Landjahr.
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DAS LANDJAHR
Merkblatt für die
Eltern der Landjahrpflichtigen
Das Landjahr ist eine staatliche Erziehungseinrichtung. Es
untersteht dem Reichs-minister für Wissenschaft, Erziehung und
Volksbildung.
Im Landjahr sollen sorgfältig ausgelesene
Jungen und Mädel zu verantwortungs-bewußten jungen Deutschen erzogen
werden, die körperlich gestählt und charakterlichgefestigt von dem Willen
erfüllt sind, im Beruf und an jeder Stelle einsatzbereit dem
Volksganzen zu dienen. Die Einberufung zum
Landjahr bedeutet eine Auszeichnung.
Wer wird zum Landjahr
einberufen?
"Zur Teilnahme am Landjahr sind alle Kinder verpflichtet, die
die Schule nach Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht verlassen und zum
Landjahr einberufen werden." (§ 1 des Preußischen Landjahrgesetzes vom 29.
März 1934.) Die Landjahr-lager sind Stätten straffster körperlicher,
geistiger und charakterlicher Erziehung und keine Erholungsstätten für
schwächliche oder nur bedingt leistungsfähige Jugendliche. Für das
Landjahr werden daher nur Jungen und Mädel ausgelesen, die sich in Schule
und Hitlerjugend charakterlich als besonders zuverlässig erwiesen haben,
die eine gute geistige Auffassungsgabe besitzen und körperlich den
Anforderungen des Lagerlebens gewachsen sind.
Unterbringung der
Jungen und Mädel
Durchschnittlich 60 Landjahrpflichtige sind in einem Lager
untergebracht. Die Landjahrlager sind feste Gebäude, ehemalige Gutshäuser,
Bauernhöfe und dergl. Die
vom
Reichserziehungsministerium herausgegebenen Vorschriften gewährleisten
gesunde Unterbringung, einwandfreie Betreuung und ständige ärztliche
Überwachung. Die Landjahrlager unterstehen der Dienstaufsicht der
Regierungspräsidenten.
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Was lernen die
Jungen und Mädel im Landjahr ?
Der Erziehungsplan
des Landjahrs umfaßt:
Leibeserziehung
-
für die Jungen:
vormilitärische Ertüchtigung, Leichtathletik, Schwim-
-
men, Boxen usw.
für die Mädel: Gymnastik,
Leichtathletik, Schwimmen Spiel und Tanz.
Gesundheitsdienst.
Musische Erziehung:
Singen, Musik, Volksspiel,
Feiergestaltung, Werkarbeit,
Nationalpolitische
Schulung
Praktische und
vorberufliche Erziehung
für die Jungen: Werkarbeit, Arbeit im Lager, im
Garten, beim Bauern
für die Mädel: Küchenarbeit, Hausarbeit,
Wäschepflege, Nähen und
Flicken Gartenarbeit, Hilfe im
Dorfkindergarten, beim
Bauern.
Grundlage dieser
vielseitigen Erziehung ist das jugendgemäße Gemeinschaftsleben im Lager.
Landjahr und
Elternhaus
Die Landjahrführer und -führerinnen pflegen durch
persönlichen Briefwechsel und durch Elternrundbriefe eine enge
Verbindung mit den Eltern der Jungen und Mädel. Besuche einzelner Eltern
sind aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und mit Rücksicht auf das
Lagerleben nicht erwünscht. Nach Möglichkeit wird ein Besuchstag für
alle Eltern eines Lagers veranstaltet. Die Jungen und Mädel erhalten
während des Landjahrs keine Ferien. Besondere Anträge aller Art richten
die Eltern an den Regierungspräsidenten, in dessen Bezirk das
Landjahrlager liegt.
Berufswahl und
Berufsausbildung
Die Landjahrjungen und -mädel kommen später in
die Berufsausbildung als ihre Alterskameraden. Die Erfahrung lehrt, daß
dies kein Nachteil ist. Die körperliche Kräftigung, das Erlebnis echter
Kameradschaft, die zu Ordnung und Selbstständigkeit zu gründlicher,
sorgfältiger Arbeit und zur Einsatzbereitschaft in der Volksgemeinschaft
sind ein bleibender Gewinn für das Leben und ertüchtigen sie für jeden
Beruf. Die vielseitige Erziehung im Landjahr bringt oft Anlagen zur
Entfaltung, die vorher nicht erkannt wurden, und verschafft Jungen und
–Mädeln Einblick in neue Berufe. Manche Jungen und Mädel finden durch
ihre Erlebnisse und Erfahrungen im Landjahr erst ihren richtigen Beruf.
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Auf die Landarbeitslehre und die
ländliche Haushaltslehre, die die Grundlage für sämtliche
landwirtschaftlichen Berufe bilden, wird die im Landjahr verbrachte Zeit
voll angerechnet.
Das Landjahr wird allen Mädeln mit 6
Monaten auf das Pflichtjahr angerechnet. Die Ableistung der zweiten
Hälfte des Pflichtjahrs kann bis nach Abschluß der Lehre zurückgestellt
werden. In Lehrhaushalte, in den Ausbildungsgang zur Kinderpflegerin und
NS-Schwester werden Landjahrmädel bevorzugt aufgenommen.
Die Handwerkskammern und die Industrie-
und Handelskammern sind den ehemaligen Landjahrjungen und -mädeln
während ihrer Berufsausbildung besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Tüchtige Landjahrjungen und -mädel die, sich in einer Berufslehre im
Handwerk, in der Industrie oder im Handel besonders bewähren, können
vorzeitig zur Lehrabschlußprüfung zugelassen werden- (Verkürzung der
Lehrzeit bis zu einem halben Jahr.)
Ehemalige Landjahrjungen sind in großer
Zahl in die Fliegertechnischen Vorschulen aufgenommen worden.
Das Landjahr bietet Jungen und Mädeln,
die die entsprechende Eignung und Neigung besitzen, noch folgende
Möglichkeiten:
1. für Jungen: Aufnahme in
eine Nationalpolitische Erziehungsanstalt oder eine
Aufbauschule (Freistellen)
2. für Jungen und Mädel:
Aufnahme in eine Lehrerbildungsanstalt
unter Anrechnung des
Landjahrs (4 Jahre Ausbildung).
3. für Jungen: Zulassung als
Erzieheranwärter für den Landjahrdienst. Aus-
bildung an der Reichsführerschule -
Landjahr mich Abschluß einer
Berufslehre. Nach mehrjährigem Dienst
als Landjahrerzieher Mög-
lichkeit der Fortbildung zum Beruf als
Volksschullehrer.
4. für Mädel: Aufnahme
in den staatlichen Ausbildungsgang für Landjahr-
erzieherinnen (4 Jahre Ausbildung). Nach
mehrjährigem Dienst als Landjahrerzieherin Möglichkeit der Fortbildung
zum Beruf als Volksschullehrerin.
Die Einberufung" zum Landjahr erfolgt
durch den Leiter der Auslesekommission für das Landjahr, den der
Regierungspräsident bestellt.
Die Auslese der Landjahrpflichtigen führt die Schule in
Zusammenarbeit mit der IIJ, dem Amtsarzt usw. durch. Auskünfte erteilen
die Rektoren der Volksschulen.
Das Landjahr dauert von April bis
Dezember ohne Ferienunterbrechung.
Die Landjahrpflichtigen erhalten ein
Taschengeld von 0.05 RM täglich.
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An
Kleidung und Ausrüstung haben mitzubringen |
die Jungen:
- 1. Notwendige
Ausrüstung:
- 1 HJ.-Sommerhose
- 1 HJ-Hemd, mit
Halstuch, Knoten und
-
Armbinde,
- 1 HJ.-Koppel mit
Koppelschloß und
- Schulterriemen,
- 1 Paar feste
Wanderstiefel (Schnürstiefel),
- 1 Paar Schuhe
oder Arbeitsstiefel
- (als
Ersatz),
- 3 Paar Strümpfe
zur Uniform (möglichst graue),
- je 2 Unterhemden
und 'kurze Unterhosen,
- 2 Nachthemden
oder Schlafanzüge,
- 1 Wolljacke zum
Unterziehen
- (oder
Trainingsanzug),
- 1 Turnhose
(möglichst schwarz),
- 1 Badehose
(Dreieck, möglichst schwarz),
- ausreichend
Taschentücher,
- 1 Paar feste
Lederturnschuhe
- (am besten zum
Schnüren),
- Schreibzeug (2
Kladden, 1 Oktavheft, 2 Blei-
- stifte, Gummi,
Federhalter mit Feder
- oder
Füllfederhalter),
- Nähzeug
(schwarzer und weißer Zwirn,
- Stopfgarn nach
Strumpffarbe, braunes
- Nähgarn,
Ersatzknöpfe für die Kleidungs-
- stücke und
Wasche, NU- und Stopf-
- nadeln,
Schere),
- Wasch-, Zahn-,
Schuhputzzeug (1Stück
- Seife, 1 Tube
Zahnpaste, Zahnbürste,
- Nagelbürste und
-reiniger, 1 Schachtel
- Schuhcreme, 1
Paar Ersatzschnürsenkel,
- Schuhputzbürsten,
Kleiderbürste).
-
- 2. Erwünscht
sind, soweit vorhanden:
- 1
HJ.-Winteruniform (dunkelblau), Trainings-
- anzug, Tornister,
Brotbeutel, Feldflasche,
- Trinkbecher,
Zeltbahn.
- Ferner: Besitzt
ein Junge Fußballstiefel,
- Rennschuhe,
Fahrtenmesser, ein Musik-
- instrument (z. B.
Geige, Fanfare, Block-
- flöte,
Querpfeife, Trommel, Zieh. oder
- Mundharmonika),
so ist dieses mit-
-
zubringen.
-
- 3. Unbedingt
zu Hause zu lassen sind:
- überflüssiges
Zivilzeug, besonders Mäntel,
- unnötige
"Toilettenartikel-, wie Haar-
- öl u.
ä.
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die Mädel:
1. Notwendige
Ausrüstung
- 1
vorschriftsmäßige BDM.-Bluse, Gürtel,
- Tuch, Knoten,
- 2 Paar feste
Schuhe (BDM.-Schuhe, hohe
- Stiefel oder
Schnürhalbschuhe),
- 2 Paar lange
Strümpfe,
- 3 Paar Söckchen
davon möglichst 1 Paar
- weiße,
- 3 mal Leibwärmer
(möglichst Hemd und
- Schlüpfer,
- 2 Unterröcke,
- 2 Nachthemden
oder Schlafanzüge,
- 2 wärmere
Schlüpfer,
- 2 Kleider
(möglichst; waschbar),
- 1 Paar feste
Lederturnschuhe am besten
- zum Schnüren,
- 1 schwarze
Turnhose,
- 1 weißen Turnhemd
(möglichst 2)
- mit HJ.-Rhombus,
- 2 Schürzen (derb
und ausreichend groß),
- 1 Kopftuch
- 2 Kleiderbügel,
- 1 Badeanzug und
Bademütze,
- 1 Berchtesgadener
Jacke oder. eine vor-
- handene
Strickjacke,
- 1 regenfester
Mantel,
- 1 Paar warme
Handschuhe,
- 1
Strumpfbandhalter,
- ausreichend
Taschentücher,
- Schreibzeug (2
Kladden, 1 Oktavheft, 2 Blei-
- stifte. Gummi,
Federhalter ruft Feder
-
- Nähzeug
(schwarzer und -weißer Zwirn,
- Stopfgarn nach
Strumpffarbe, Nähgarn.
- Ersatzknöpfe für
Kleider und Wäsche,
- Gummiband,
Wäscheband, Näh- und
- Stopfnadeln,
Stocknadeln, Schere usw.),
- Wasch-, Zahn- und
Schuhputzzeug (1 Stück
- Seife, 1 Tube
Zahnpaste, Zahnbürste,
- Nagelbürste und
-reiniger, 1 Schachtel
- Schuhcreme, 1
Paar Ersatzschnürsenkel
- Schuhputzbürste,
Kleiderbürste).
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- 2. Erwünscht
sind, soweit vorhanden
- Trainingsanzug,
Jungmädel-Tracht und,
- wenn möglich,
BDM.-Rock und -Kletter-
- weste.
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- Ferner:
Besitzt ein Mädel ein Musik-
- instrument
(Geige, Laute, Blockflöte,
- Ziehharmonika) so
ist dieses
- mitzubringen.
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- 3. Unbedingt
zu Hause zu lassen sind:
- Schmucksachen,
Handtaschen usw. unnötige "Toilettenartikel".
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Im Lager wird eine
Lagerkleidung zur Verfügung gestellt. Für die Reinigung und Pflege der
Wäsche und der Kleidung. für Schuhreparaturen usw. sorgt das Lager.
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Herausgegeben vom
Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Eberswalde.
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