Das Landjahr

 

Hier finden Sie die Abschrift einer originalen Informationsbroschüre über das Landjahr.

..................................................................................................................................

     

DAS LANDJAHR

Merkblatt für die Eltern der Landjahrpflichtigen

Das Landjahr ist eine staatliche Erziehungseinrichtung. Es untersteht dem Reichs-minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.

Im Landjahr sollen sorgfältig ausgelesene Jungen und Mädel zu verantwortungs-bewußten jungen Deutschen erzogen werden, die körperlich gestählt und charakterlichgefestigt von dem Willen erfüllt sind, im Beruf und an jeder Stelle einsatzbereit dem

Volksganzen zu dienen. Die Einberufung zum Landjahr bedeutet eine Auszeichnung.

 

Wer wird zum Landjahr einberufen?

 "Zur Teilnahme am Landjahr sind alle Kinder verpflichtet, die die Schule nach Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht verlassen und zum Landjahr einberufen werden." (§ 1 des Preußischen Landjahrgesetzes vom 29. März 1934.) Die Landjahr-lager sind Stätten straffster körperlicher, geistiger und charakterlicher Erziehung und keine Erholungsstätten für schwächliche oder nur bedingt leistungsfähige Jugendliche. Für das Landjahr werden daher nur Jungen und Mädel ausgelesen,  die sich in Schule und Hitlerjugend charakterlich als besonders zuverlässig erwiesen haben, die eine gute geistige Auffassungsgabe besitzen und körperlich den Anforderungen des Lagerlebens gewachsen sind.

 

Unterbringung der Jungen und Mädel

Durchschnittlich 60 Landjahrpflichtige sind in einem Lager untergebracht. Die Landjahrlager sind feste Gebäude, ehemalige Gutshäuser, Bauernhöfe und dergl. Die

vom Reichserziehungsministerium herausgegebenen Vorschriften gewährleisten gesunde Unterbringung, einwandfreie Betreuung und ständige ärztliche Überwachung. Die Landjahrlager unterstehen der Dienstaufsicht der Regierungspräsidenten.

 

 

     

Was lernen die Jungen und Mädel im Landjahr ?

Der Erziehungsplan des Landjahrs umfaßt:

Leibeserziehung

für die Jungen:          vormilitärische Ertüchtigung, Leichtathletik, Schwim-
men, Boxen usw.

für die Mädel:             Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen Spiel und Tanz.

Gesundheitsdienst.

Musische Erziehung:

Singen, Musik, Volksspiel, Feiergestaltung, Werkarbeit,

Nationalpolitische Schulung

Praktische und vorberufliche Erziehung

                        für die Jungen:            Werkarbeit, Arbeit im Lager, im Garten, beim Bauern

                         für die Mädel:            Küchenarbeit, Hausarbeit, Wäschepflege, Nähen und

Flicken Gartenarbeit, Hilfe im Dorfkindergarten, beim

Bauern.

Grundlage dieser vielseitigen Erziehung ist das jugendgemäße Gemeinschaftsleben im Lager.

 

Landjahr und Elternhaus

Die Landjahrführer und -führerinnen pflegen durch persönlichen Briefwechsel und durch Elternrundbriefe eine enge Verbindung mit den Eltern der Jungen und Mädel. Besuche einzelner Eltern sind aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und mit Rücksicht auf das Lagerleben nicht erwünscht. Nach Möglichkeit wird ein Besuchstag für alle Eltern eines Lagers veranstaltet. Die Jungen und Mädel erhalten während des Landjahrs keine Ferien. Besondere Anträge aller Art richten die Eltern an den Regierungspräsidenten, in dessen Bezirk das Landjahrlager liegt.

 

Berufswahl und Berufsausbildung

Die Landjahrjungen und -mädel kommen später in die Berufsausbildung als ihre Alterskameraden. Die Erfahrung lehrt, daß dies kein Nachteil ist. Die körperliche Kräftigung, das Erlebnis echter Kameradschaft, die zu Ordnung und Selbstständigkeit zu gründlicher, sorgfältiger Arbeit und zur Einsatzbereitschaft in der Volksgemeinschaft sind ein bleibender Gewinn für das Leben und ertüchtigen sie für jeden Beruf. Die vielseitige Erziehung im Landjahr bringt oft Anlagen zur Entfaltung, die vorher nicht erkannt wurden, und verschafft Jungen und –Mädeln Einblick in neue Berufe. Manche Jungen und Mädel finden durch ihre Erlebnisse und Erfahrungen im Landjahr erst ihren richtigen Beruf.

 

Auf die Landarbeitslehre und die ländliche Haushaltslehre, die die Grundlage für sämtliche landwirtschaftlichen Berufe bilden, wird die im Landjahr verbrachte Zeit voll angerechnet.

 

Das Landjahr wird allen Mädeln mit 6 Monaten auf das Pflichtjahr angerechnet. Die Ableistung der zweiten Hälfte des Pflichtjahrs kann bis nach Abschluß der Lehre zurückgestellt werden. In Lehrhaushalte, in den Ausbildungsgang zur Kinderpflegerin und NS-Schwester werden Landjahrmädel bevorzugt aufgenommen.

 

Die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern sind den ehemaligen Landjahrjungen und -mädeln während ihrer Berufsausbildung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Tüchtige Landjahrjungen und -mädel die, sich in einer Berufslehre im Handwerk, in der Industrie oder im Handel besonders bewähren, können vorzeitig zur Lehrabschlußprüfung zugelassen werden- (Verkürzung der Lehrzeit bis zu einem halben Jahr.)

 

Ehemalige Landjahrjungen sind in großer Zahl in die Fliegertechnischen Vorschulen aufgenommen worden.

 

Das Landjahr bietet Jungen und Mädeln, die die entsprechende Eignung und Neigung besitzen, noch folgende Möglichkeiten:

 

1. für Jungen:             Aufnahme in eine Nationalpolitische Erziehungsanstalt oder eine

                                    Aufbauschule (Freistellen)

 

2. für Jungen und Mädel:

Aufnahme in eine Lehrerbildungsanstalt unter Anrechnung des

Landjahrs (4 Jahre Ausbildung).

 

3. für Jungen:             Zulassung als Erzieheranwärter für den Landjahrdienst. Aus-

bildung an der Reichsführerschule - Landjahr mich Abschluß einer

Berufslehre. Nach mehrjährigem Dienst als Landjahrerzieher Mög-

lichkeit der Fortbildung zum Beruf als Volksschullehrer.

 

4. für Mädel:               Aufnahme in den staatlichen Ausbildungsgang für Landjahr-

erzieherinnen (4 Jahre Ausbildung). Nach mehrjährigem Dienst als Landjahrerzieherin Möglichkeit der Fortbildung zum Beruf als Volksschullehrerin.

 

Die Einberufung" zum Landjahr erfolgt durch den Leiter der Auslesekommission für das Landjahr, den der Regierungspräsident bestellt.

 

Die Auslese der Landjahrpflichtigen führt die Schule in Zusammenarbeit mit der IIJ, dem Amtsarzt usw. durch. Auskünfte erteilen die Rektoren der Volksschulen.

 

Das Landjahr dauert von April bis Dezember ohne Ferienunterbrechung.

 

Die Landjahrpflichtigen erhalten ein Taschengeld von 0.05 RM täglich.

 
     

An Kleidung und Ausrüstung haben mitzubringen

die Jungen:                                                     

1. Notwendige Ausrüstung:                                                                                     
1 HJ.-Sommerhose                                 
1 HJ-Hemd, mit Halstuch, Knoten und                  
Armbinde,                                                                   
1 HJ.-Koppel mit Koppelschloß und            
Schulterriemen,
1 Paar feste Wanderstiefel (Schnürstiefel),               
1 Paar Schuhe oder Arbeitsstiefel           
(als Ersatz),                                               
3 Paar Strümpfe zur Uniform (möglichst graue),      
je 2 Unterhemden und 'kurze Unterhosen,             
2 Nachthemden oder Schlafanzüge,                                                             
1 Wolljacke zum Unterziehen                             
(oder Trainingsanzug),                                  
1 Turnhose (möglichst schwarz),                               
1 Badehose (Dreieck, möglichst schwarz),               
ausreichend Taschentücher,                                      
1 Paar feste Lederturnschuhe                    
(am besten zum Schnüren),                          
Schreibzeug (2 Kladden, 1 Oktavheft, 2 Blei-
stifte, Gummi, Federhalter mit Feder                    
oder Füllfederhalter),
Nähzeug (schwarzer und weißer Zwirn,                  
Stopfgarn nach Strumpffarbe, braunes                     
Nähgarn, Ersatzknöpfe für die Kleidungs-              
stücke und Wasche, NU- und Stopf-            
nadeln, Schere),                                     
Wasch-, Zahn-, Schuhputzzeug (1Stück                    
Seife, 1 Tube Zahnpaste, Zahnbürste,
Nagelbürste und -reiniger, 1 Schachtel                  
Schuhcreme, 1 Paar Ersatzschnürsenkel,                                             
Schuhputzbürsten, Kleiderbürste).                                                      
                                                                                    
2. Erwünscht sind, soweit vorhanden:                                          
1 HJ.-Winteruniform (dunkelblau), Trainings-              
anzug, Tornister, Brotbeutel, Feldflasche,             
Trinkbecher, Zeltbahn.                                                              
Ferner: Besitzt ein Junge Fußballstiefel, 
Rennschuhe, Fahrtenmesser, ein Musik-                    
instrument (z. B. Geige, Fanfare, Block-                    
flöte, Querpfeife, Trommel, Zieh. oder    
Mundharmonika), so ist dieses mit-            
zubringen.                                                                                           
 
3. Unbedingt zu Hause zu lassen sind:                                     
überflüssiges Zivilzeug, besonders Mäntel,  
unnötige "Toilettenartikel-, wie Haar-                          
öl u. ä.                                                                                                  

 

 

 

 

die Mädel:

 

1. Notwendige Ausrüstung        

1 vorschriftsmäßige BDM.-Bluse, Gürtel,
Tuch, Knoten,
2 Paar feste Schuhe (BDM.-Schuhe, hohe
Stiefel oder Schnürhalbschuhe),
2 Paar lange Strümpfe,
3 Paar Söckchen davon möglichst 1 Paar
weiße,
3 mal Leibwärmer (möglichst Hemd und
Schlüpfer,
2 Unterröcke,
2 Nachthemden oder Schlafanzüge,
2 wärmere Schlüpfer,
2 Kleider (möglichst; waschbar),
1 Paar feste Lederturnschuhe am besten
zum Schnüren,
1 schwarze Turnhose,
1 weißen Turnhemd (möglichst 2)
mit HJ.-Rhombus,
2 Schürzen (derb und ausreichend groß),
1 Kopftuch
2 Kleiderbügel,
1 Badeanzug und Bademütze,
1 Berchtesgadener Jacke oder. eine vor-                        
handene Strickjacke,
1 regenfester Mantel,
1 Paar warme Handschuhe,
1 Strumpfbandhalter,
ausreichend Taschentücher,
Schreibzeug (2 Kladden, 1 Oktavheft, 2 Blei-
stifte. Gummi, Federhalter ruft Feder
 
Nähzeug (schwarzer und -weißer Zwirn,
Stopfgarn nach Strumpffarbe, Nähgarn.
Ersatzknöpfe für Kleider und Wäsche,
Gummiband, Wäscheband, Näh- und
Stopfnadeln, Stocknadeln, Schere usw.),
Wasch-, Zahn- und Schuhputzzeug (1 Stück
Seife, 1 Tube Zahnpaste, Zahnbürste,
Nagelbürste und -reiniger, 1 Schachtel
Schuhcreme, 1 Paar Ersatzschnürsenkel
Schuhputzbürste, Kleiderbürste).
 
2. Erwünscht sind, soweit vorhanden
Trainingsanzug, Jungmädel-Tracht und,
wenn möglich, BDM.-Rock und -Kletter-
weste.
 
Ferner: Besitzt ein Mädel ein Musik-
instrument (Geige, Laute, Blockflöte,
Ziehharmonika) so ist dieses
mitzubringen.
 
3. Unbedingt zu Hause zu lassen sind:
Schmucksachen, Handtaschen usw. unnötige "Toilettenartikel".
 

 

 

 

 

Im Lager wird eine Lagerkleidung zur Verfügung gestellt. Für die Reinigung und Pflege der Wäsche und der Kleidung. für Schuhreparaturen usw. sorgt das Lager.

 

Herausgegeben vom Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Eberswalde.

 
 
 

Home      Kontakt      Aktuell      Dorfarchiv      Johannisberg      Vereinszweck      Mitgliedschaft 

Impressum / Rechtlicher Hinweis

© 2002-2008

Förderkreis Weindorf  Johannisberg /  Rudolf Edinger