Straußwirtschaften in Johannisberg

Den im April 1977 erstmals erschienenen Wegweiser für die Rheingauer Straußwirtschaften "Wo's Sträuß'che hängt, werd ausgeschenkt" leitet die Mundartdichterin Hedwig Witte wie folgt ein:

Wo's Sträuß'che hängt,
werd ausgeschenkt!
So werd's bei uns gehalle.
Wer zu uns kimmt,
dem tut's bestimmt
bei unserem Wein gefalle.
Daß ihr entdeckt,
wie gut der schmeckt
un wo er is zu finde,
tun wir's Euch hier
in dem Brevier
ausführlich jetz verkünde.
Daß es Euch führt
un informiert
das wo~ie mer doch hefte.
S stehn jederzeit
sperrangelweit
Euch Herz un Keller offe,



Der eigentliche Urheber dieser originellen Rheingauer "Zapfgelegenheit" soll bereits Karl der Große gewesen sein. Aus seiner, gegenüber dem Johannisberg liegenden, lngelheimer Pfalz hat er nicht nur Weinberge anlegen lassen, sondern auch dafür gesorgt, dass der Wein unter die Leute kam. Zu diesem Zweck soll er die Straußwirtschaften erfunden und auch gleich die nötigen Vorschriften erlassen haben.

Hierzu gehörte auch der Kranz oder Strauß vor der Tür. Die Straußwirtschafen sind ein Brauch, der sich erfreulicherweise trotz mancher Verbote wegen "Mißbräuchlicher Völlerey" vom Mittelalter bis heute erhalten hat.

Zu den mittelalterlichen Vorschriften gehörte, dass erst beim Läuten der "Weinglocke" am Feierabend bzw. Sonntags erst nach der Messe ausgeschenkt werden durfte. Zur "Aufrechterhaltung der Sittlichkeit" durften "liederliche Personen" nicht beschäftigt, und es durfte nur der selbstgeerntete Wein in des Winzers eigenen Räumen ausgeschenkt werden.

Schon 1711 werden in einer Verordnung warme Speisen verboten und nur erlaubt, "was etwan zum trunck auf dem rosten gebraten werden mag". So ist es heute noch: "Handkäs mit Musik", "Spundekäs", "Worschtbrot" und »Winzerteller« sind die deftigen Zugerichte zum Rheingauer Wein. Auch "Junge Hähne auf Rebholz gegrillt" oder der "Zwibbelkuche" im Herbst gehören dazu.

Die Vorgabe, dass der Winzer nur vier Monate jährlich "zappe", das heißt seinen eigenen Wein ausschenken darf, gilt ebenfalls noch.Hierzu wird keine Genehmigung benötigt, die Strauswirtschaft ist aber anzuzeigen. Dabei erhalten Sie auch ein Merkblatt über einzuhaltende Auflagen.
Diese Frist kann allerdings so in die Länge gezogen werden. wie die Familie Weinbergbesitzende Mitglieder hat. Erst kommt dann "dem Opa sein Wingert" dann »de Tant ihr Vertelstückche« (300 Liter) usw. dran, was bei der üblichen Erbteilung der Weinberge in immer kleinere Teile durchaus denkbar ist.

In der Strauswirtschaft dürfen auch heute nur Selbsterzeugte Weine und alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden.

Im Unterschied zu den Straußwirtschaften dürfen die »Gutsausschänke« den Strauß ganzjährig über die Türe hängen. Sie werden meist von größeren Gütern betrieben und unterstehen der Gaststättenordnung (GVBI 11 512-52).

 

     
Weinausschank in Johannisberg:

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Weingut

Telefon

Straußwirtschaft geöffnet:

Weingut Theodor Gietz Erben, Im Flecken 61

 8765

 September / November

Weingut Dr. Gietz, Grund 35 / 37

8565 u. 75322

Gutsausschank ganzjährig

Winzerhalle Michael Gietz, Rosengasse 25

6782

Gaststätte

Weingut "Goldatzel", Hansenbergallee 1 a

50537 u. 8566

Gutsausschank März/Nov.

Weingut Helmut Hanka, Grund 41

8879

Gutsausschank

Weingut Johannishof, Grund 63

8216

nach Vorankündigung

Weingut Martin Klein, Rosengasse 6

5125

Gutsausschank

Weingut Prinz von Hessen, Grund 1

8172

nach Vorankündigung

Weingut Schwarz, Grund 12-16

6870

August / September

Weingut Abteihof "St. Nikolaus", Grund 19/21

8754

April / Juni und November

Weingut Jakob Trenz, Schulstr. 1/3

8285

April / Mai u. Sept. / Oktober

Weingut "Schamari-Mühle", Grund 65

64537

Gutsausschank

Schloß Johannisberg

70090

Gutsausschank

Weingut Achim Zerbe, Hof Sonneck

5902

nach Vorankündigung

 

 

 

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